Energieausweis (EPASS)

Die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes sind mit einem Energieausweis nachzuweisen. Es gibt zwei Arten des Nachweises:

  • Verbrauchsausweis, mit der tatsächliche Verbrauch in der Vergangenheit nachgewiesen wird und
  • Bedarfsausweis, bei dem der Energiebedarf rechnerisch, also Verbraucher unabhängig, ermittelt wird. Seit Einführung der EnEV muss dieser unverzüglich nach Fertigstellung eines Neubaus der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer übergeben werden.

Wie ein Energieausweis aussehen muss, regelt die EnEV  mit vorgegebenen Mustern. Der Ausweis gilt längstens 10 Jahre, danach muss er neu ausgestellt werden. Der Energieausweis oder eine Kopie hiervon ist bei Verkauf oder Vermietung durch den Verkäufer oder Vermieter dem Käufer oder Mieter zu übergeben. Die Vorlage kann aber auch von der Bauaufsichtsbehörde, zum Beispiel im Rahmen von Stichprobenkontrollen, verlangt werden.